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GKV-Tag zur Krankenhausreform: Die 100-Milliarden-Euro-Herausforderung

25.06.2024 09:43
Seit zwei Jahren wird intensiv über die dringend notwendige Krankenhausreform diskutiert. Über die Ziele sind sich im Grundsatz alle einig, aber wenn es konkret wird, zucken viele zurück. Zwischenzeitlich liegt ein Regierungsentwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vor. Die Bundesländer haben sich mit ihren Geldforderungen vielfach durchgesetzt, sodass es vor allem erneut teurer werde, während von den notwendigen Strukturreformen kaum mehr als eine vage Hoffnung geblieben sei.

„In diesem Jahr kratzen die Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenkassen erstmals an der 100-Milliarden-Euro-Grenze. Jeder dritte Euro aus den Portemonnaies der Beitragszahler fließt in die Krankenhäuser. Die Auslastung der Krankenhausbetten ist auf rund 70 Prozent gefallen, gleichzeitig schnellen die Kosten nach oben. So kann es nicht weitergehen, das ist offensichtlich“, so Dr. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende und Vertreterin der Arbeitgeber.

„Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Verunsicherung ist die soziale Sicherheit, zu der zweifellos auch eine zuverlässige Krankenhausversorgung gehört, ein zentraler Baustein für den gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft“, so Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender und Versichertenvertreter. „Deshalb brauchen wir für die Krankenhäuser verbindliche bundesweite Qualitätsstandards, und zwar ohne, dass die Bundesländer diese dann wieder eigenmächtig aufweichen dürfen. Die Qualität einer Behandlung darf nicht davon abhängig sein, in welchem Bundesland ich einen Schlaganfall habe oder eine Krebsbehandlung bekomme“, so Klemens.

Veränderung angehen

Das Ziel, die Krankenhauslandschaft danach zu gestalten, was für die Versorgung der Menschen notwendig ist (Versorgungsrelevanz), muss wieder in den Mittelpunkt des Gesetzgebungsverfahrens rücken. Das heißt konkret:

  • Gelegenheitsversorgung verhindern, damit Patientinnen und Patienten besser versorgt werden.
  • Für die gute Versorgung nicht benötigte Angebote der Kliniken abbauen, denn das ermöglicht den knappen Fachkräften, in den Kliniken und Abteilungen zu arbeiten, wo sie für die gute Versorgung dringend gebraucht werden und erhöht die Effizienz des Mitteleinsatzes.
  • Leistungsgruppen, Qualitätsstandards und Vergütungsstrukturen durch die Partner der Selbstverwaltung weiterentwickeln, denn dort liegen Erfahrung und Expertise.


Als Solidargemeinschaft vereint die gesetzliche Krankenversicherung 90 Prozent der Bevölkerung, die füreinander einstehen: Gesunde für Kranke, Junge für Alte, Alleinstehende für Familien, Besserverdienende für Geringverdienende. Selbstverständlich unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Glauben, sexueller Orientierung oder Vorerkrankung. Das Prinzip der Selbstverwaltung, auf dem die gesetzliche Krankenversicherung beruht, stellt dabei die demokratische Mitwirkung, Mitbestimmung und Mitgestaltung der Versicherten und Arbeitgebenden sicher.