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DGfN begrüßt Bundesrats-Initiative zur Einführung der Widerspruchslösung

12.06.2024 13:53
Auf Initiative Nordrhein-Westfalens nehmen mehrere Bundesländer derzeit einen neuen Anlauf, die so genannte Widerspruchslösung im deutschen Transplantationsgesetz zu verankern. Der Antrag für eine entsprechende Gesetzesänderung soll am 14. Juni in den Bundesrat eingebracht werden. Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) begrüßt den neuen Vorstoß.

„Die Widerspruchlösung ist das wichtigste und effektivste Instrument, um das bestehende Potential möglicher Organspenden besser zu nutzen“, sagt Professor Dr. med. Martin K. Kuhlmann, Präsident der DGfN. Nicht ohne Grund sei sie bereits in der Mehrzahl der EU-Länder geltendes Recht – und habe dort die Zahl der zur Verfügung stehenden Spenderorgane deutlich erhöht.

In Deutschland gilt für Organspenden seit 2012 die Entscheidungslösung, das heißt, ein Mensch muss zu Lebzeiten aktiv entscheiden, ob er oder sie nach dem Tod Organe spenden möchte. Aufgrund des eklatanten Mangels an Spenderorganen wird seit Jahren über die Widerspruchslösung diskutiert, die alle Bundesbürger zu potenziellen Organspendern machen würde – es sei denn, sie entschieden sich zu Lebzeiten explizit dagegen. Nachdem mehrere politische Anläufe der Vergangenheit gescheitert sind, zeigt sich DGfN-Präsident Kuhlmann optimistisch, dass jetzt die Widerspruchslösung kommen könnte. „Mittlerweile scheint es auch in der Politik eine wachsende Unterstützung für eine klar geregelte Widerspruchslösung zu geben - die Stimmung hat sich in den vergangenen vier Jahren deutlich gewandelt. Der jetzt in den Bundesrat eingebrachte Antrag zur Änderung des Transplantationsgesetzes ist ein Schritt in diese Richtung“, so Kuhlmann.

Im Jahr 2020 hatte das Parlament schon einmal über eine entsprechende Änderung des Transplantationsgesetzes debattiert. Damals fand die Widerspruchslösung keine Mehrheit. Obwohl laut einer aktuellen Umfrage 84 Prozent der Menschen in Deutschland der Organspende positiv gegenüberstehen, lassen sich unverändert zu wenige als Spender oder Spenderin registrieren. Die Bemühungen mit dem „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ möglichst jeden und jede dazu zu bringen, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen, eine aktive Entscheidung zu treffen und diese zu dokumentieren, reichen nicht aus. „Diese Strategie ist ganz offensichtlich nicht aufgegangen“, sagt Kuhlmann, der als Chefarzt die Klinik für Innere Medizin und Nephrologie am Vivantes Klinikum im Friedrichshain in Berlin leitet.

Deutschland befindet sich, was die Zahl der Organspenden anbelangt, im europäischen Vergleich noch immer auf einem der hintersten Plätze. Vorne dagegen rangieren seit Jahren diejenigen Länder, in denen die Widerspruchslösung gilt: Spitzenreiter Spanien etwa, wo pro eine Million Einwohner mehr als viermal so viele Organe gespendet werden wie in Deutschland. Auch auf Platz 2 und 3 der europäischen Spenderstatistik liegen mit Portugal und Belgien Länder mit Widerspruchslösung. Hier sind die Spenderzahlen noch immer dreimal so hoch wie in Deutschland. Schlechtere Werte als Deutschland haben innerhalb der EU nur Zypern und Griechenland – dort gilt die Zustimmungslösung.

Der Mangel an Spenderorganen verhindert, dass schwerkranken Menschen effektiv geholfen werden kann. In Deutschland standen Ende 2023 rund 8.700 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. „Die meisten dieser Menschen – etwas mehr als 6.500 – warten auf eine Niere“, sagt Nephrologe Kuhlmann. Ihre Zahl werde in den kommenden Jahren aufgrund einer alternden Bevölkerung eher noch weiter ansteigen.

Wenn die Nieren nicht mehr richtig arbeiten und kein Spenderorgan zur Verfügung steht, hängt das Leben der Betroffenen an der Dialyse – einer äußerst belastenden und zeitraubenden Behandlung, für die die Patientinnen und Patienten in der Regel dreimal pro Woche für 4 bis 5 Stunden in ein Dialysezentrum kommen müssen.

Im vergangenen Jahr standen dem hohen Bedarf an Organen nur 965 postmortale Organspender gegenüber. Weil jeder Mensch zwei Nieren besitzt, konnten insgesamt 1488 Nieren entnommen und transplantiert werden. Darüber hinaus wurden mehr als 600 Nieren im Rahmen von Lebendspenden transplantiert, die unter nahen Angehörigen möglich sind. In der Nettobilanz kamen 26 weitere postmortal gespendete Nieren aus dem europäischen Ausland hinzu. „Im Rahmen des Europäischen Transplantationsnetzwerks profitieren wir vom erhöhten Organaufkommen in den Staaten mit Widerspruchslösung und transplantieren regelmäßig mehr dort entnommene Organe als wir umgekehrt dorthin abgeben können“, sagt Kuhlmann. Nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch international könne die Einführung der Widerspruchslösung somit ein Zeichen von Solidarität und gesellschaftlichem Zusammenhalt aussenden. Gerade in unruhigen Zeiten ist ein solches Signal wertvoll.