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Digitaler Transformationsprozess in der Diabetologie
Mit dem Beginn der Corona-Pandemie hat die Digitalisierung einen großen Entwicklungsschub erfahren. Doch auch schon vorher war klar: Digitale Anwendungen wie Big Data, Apps oder Telemedizin werden in den kommenden Jahren die Medizin verändern. Auch die Zukunft einer patienten-zentrierten Diabetologie liegt in der Aufbereitung von Gesundheitsdaten und ihrer Interpretation. Chancen der Digitalisierung für Menschen mit Diabetes sind unter anderem eine flächendeckende Versorgung von hoher diabetologischer Qualität, Flexibilität und größere Freiheit.
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„Wir machen keine Medizin von vor 30 Jahren!“
Anlässlich des Deutschen Ärztetages 2022: Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) mahnt erneut die Verschleppung der GOÄ Novelle an und fordert den Gesundheitsminister auf, über eine „vorurteilslose Prüfung“ hinauszugehen und eine künftige vollumfänglich konsentierte GOÄ auch umzusetzen.
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Aktuell 31 als Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zugelassene Gesundheits-Apps
Seit Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) am 19. Dezember 2019 können digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen verordnet oder direkt durch die Krankenkasse genehmigt werden. Das Verzeichnis erstattungsfähiger DiGA wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht. Darin sind DiGA gelistet, die das BfArM wissenschaftlich geprüft hat.
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Neuer Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung bei Einsatz eines Herzschrittmachers oder Defibrillators
Der Anspruch von gesetzlich Versicherten auf eine zweite ärztliche Meinung besteht zukünftig auch vor dem planbaren Einsatz eines Herzschrittmachers oder Defibrillators. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte Mai beschlossen. Ambulant oder stationär tätige Ärztinnen und Ärzte können nach Inkrafttreten des Beschlusses eine Genehmigung bei den Kassenärztlichen Vereinigungen beantragen, Zweitmeinungen abgeben und gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen.
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Studie zeigt: Bis zu 21 Prozent höhere Überlebenschancen durch Behandlung in zertifizierten Zentren
Etwa 17.000 Deutsche erkranken jährlich an Kopf-Hals-Tumoren. Wenn sich Betroffene in zertifizierten Zentren behandeln lassen, steigt ihre Überlebenschance massiv: Bei Kopf-Hals-Tumoren der Stadien I bis III sogar um 21 Prozent im Vergleich zu einer Behandlung in nicht-zertifizierten Einrichtungen. Das zeigt eine vom Innovationsfonds des G-BA geförderte großangelegte Untersuchung, die unter anderem vom Zentrum für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung (ZEGV) der TU Dresden und von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren (ADT) für elf onkologische Erkrankungen aus rund einer Millionen Behandlungsfällen mit Patienten unterschiedlicher Krebserkrankungen durchgeführt wurde. [1] [2]
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Fachkräftemangel: vdek fordert Modernisierung der ambulant-stationären Versorgungsstrukturen
„Um die flächendeckende Versorgung bei zunehmendem Fachkräftemangel aufrechtzuerhalten, brauchen wir neue moderne Versorgungsstrukturen und ein neues Miteinander der medizinischen Professionen im Gesundheitswesen“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich des 126. Deutschen Ärztetages. Elsner begrüßte die Äußerungen der Vorsitzenden des Marburger Bundes, Dr. Susanne Johna, die sich im Vorfeld des Ärztetages vehement für ein Ende der „Abgrenzeritis“ zwischen dem ambulanten und stationären Bereich ausgesprochen hatte.
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Bürokratiebudget soll Arzt-Patientenzeiten entlasten
Die Belastung mit Bürokratie und patientenfernen Tätigkeiten hat nach Einschätzung des des Hausärzteverbandes Nordrheinin den letzten Jahrzehnten in den Hausarztpraxen immer mehr zugenommen. Eine Verbesserung der Patientenversorgung konnte deswegen trotzdem nicht erreicht werden. Die Krankheitsbilder der Patienten würden immer komplexer, die diagnostischen und therapeutischen Leistungen würden gleichzeitig immer differenzierter. Und in einer Gesellschaft des langen Lebens nehme der Versorgungsbedarf stetig zu. Gleichzeitig werden die Praxen mit zusätzlichen Dokumentationspflichten überschüttet, die wertvolle Arzt-Patientenzeit in Arzt-Dokumentationszeit umwandelt, so der Verband.
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Psychosomatische Medizin – nach 30 Jahren endlich in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abbilden
Die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V. und der Berufsverband der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (BPM) e.V. fordern den Gesetzgeber anlässlich des diesjährigen Deutschen Ärztetages auf, die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) voranzutreiben und somit auch das Fachgebiet Psychosomatische Medizin in die GOÄ aufzunehmen. In der derzeit gültigen GOÄ fehlen Gebührenpositionen für die Psychosomatische Medizin. „Dies ist nicht länger hinnehmbar“, kritisieren Fachgesellschaft und Berufsverband.
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Reimann: Austausch von biologischen Arzneimitteln ist sicher und ermöglicht erhebliche Einsparungen
Die vom Gesetzgeber 2019 festgelegte Regelung zur Substitution von Biologika in der Apotheke wird nach langer Vorlaufzeit ab August 2022 greifen. Die Forderung mehrerer Pharmaverbände nach einem Stopp des „automatischen“ Austausches dieser Medikamente erteilt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, eine Absage, denn ihrer Einschätzung nach bietet die "konsequente Substitution biologischer Arzneimittel bietet die Chance, bei gleichwertiger Versorgungsqualität die Ausgabenlast für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu reduzieren".
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Fiktive Kostenbetrachtungen sind in der noch nicht überwundenen COVID-19-Pandemie kontraproduktiv
Der Bewertungsausschuss als gemeinsames Gremium der Vertragsärzteschaft und der Gesetzlichen Krankenkassen hat am 18. Mai 2022 eine erneute drastische Abwertung der Kostenerstattung für die SARS-CoV-2-PCR in der Patientenversorgung beschlossen. Bereits ab dem 1. Juli 2022 wird diese Leistung um 22 Prozent von derzeit 35 Euro auf 27,30 Euro abgewertet – ein falsches und kontraproduktives Signal, so die erste Reaktion des Verbandes der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.).
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