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Boosterimpfung mit neu entwickeltem Impfstoff gegen MERS-CoV führt zu robuster langanhaltender Immunität
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Zu den hoch-pathogenen Coronaviren, die zu schweren Atemwegserkrankungen und Todesfällen führen können, zählt neben SARS-CoV und SARS-CoV-2 auch das Middle East Respiratory Syndrome Coronavirus (MERS-CoV). Es wird daher von der Weltgesundheitsorganisation WHO als besonders gefährlich für die öffentliche Gesundheit eingestuft. Um auf zukünftige Ausbrüche besser vorbereitet zu sein, hatten Wissenschaftler:innen des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) und des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung (DZIF) einen rekombinanten, vektorbasierten Impfstoff – kurz MVA-MERS-S genannt – entwickelt, und in den Jahren 2017-2019 eine Grundimmunisierung bestehend aus zwei Impfungen erfolgreich getestet. Zwei Studien konnten jetzt zeigen, dass eine dritte Auffrischungsimpfung mit dem MVA-MERS-S Impfstoff zu einer langanhaltenden Immunantwort führt.
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Erforschung antiviraler Wirkstoffe: Forschungsprojekte erhalten 6,6 Mio. Euro
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Dass die WHO den Affenpocken-Ausbruch zu einer "Notlage von internationaler Tragweite" ausgerufen hat, zeigt, welche Bedeutung die Forschung an neuartigen, durch Viren ausgelösten Infektionskrankheiten hat. Die VolkswagenStiftung hat nun 10 Forschungsprojekte bewilligt, die an antiviralen Therapeutika gegen Pockenviren und weitere gefährliche Erreger arbeiten. Für die anwendungsorientierte Wirkstoffforschung gehen insgesamt rund 6,6 Mio. Euro an Forschende in Düsseldorf, Erlangen, Frankfurt a. M., Hannover, München, Saarbrücken und Würzburg.
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Brustzentrum mit erweitertem Spektrum neu aufgestellt
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Seit Juli 2022 steht das Brustzentrum der Universitäts-Frauenklinik Heidelberg unter neuer Leitung: Dr. Stefanie Buchen wird die bereits bisher in höchster Qualität angebotene operative Brustkrebstherapie um weitere Aspekte der Brustchirurgie ergänzen. Der Fokus liegt dabei auf onkoplastischen und rekonstruktiven Verfahren nach Tumorentfernung oder bei Fehlbildungen der Brust.
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MSD kooperiert mit Onqo Health zur Entwicklung einer digitalen Gesundheitsanwendung für Lungenkrebspatient:innen
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Die Onqo Health GmbH bringt in Kooperation mit MSD Sharp & Dohme GmbH die neue Patienten-App onqo auf den Weg. Als CE-zertifiziertes Medizinprodukt soll die App den konkreten Versorgungsbedarf von Patient:innen mit Lungenkrebs verbessern. Die onqo-App kann Betroffene aktiv darin unterstützen, ihre Behandlung zu verstehen und daran mitzuwirken.
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Leberentzündungen: DGVS fordert Verbesserungen bei der Früherkennung
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In Deutschland sind mehrere Millionen Menschen von einer chronischen Leberentzündung, auch Hepatitis genannt, betroffen. Wichtige Auslöser sind zurzeit noch Infektionen mit Hepatitisviren. Doch die Zahl der Hepatitisfälle als Folgeerkrankung der nicht alkoholischen Fettleber wird in den nächsten Jahren deutlich steigen. Anlässlich des Welt-Hepatitis-Tages am 28. Juli unter dem Motto „Hepatitis kann nicht warten“ fordert die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) e. V. daher, neben dem unbedingt erforderlichen Screening auf Hepatitis-B und -C auch die Früherkennung der Fettleberhepatitis stärker in den Fokus zu rücken.
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GKV-FinStG: Kabinett setzt falsche Signale für eine sichere Arzneimittelversorgung
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„Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes schwächt den Pharmastandort Deutschland und somit eine sichere Arzneimittelversorgung gerade in Krisenzeiten“, sagt der BPI-Vorstandsvorsitzende Dr. Hans-Georg Feldmeier. „Wir treten seit Jahren für die Abschaffung des innovations- und mittelstandsfeindlichen Preismoratoriums und für neue faire Ausschreibungsbedingungen bei den Rabattverträgen ein, um eine leistungsfähige Pharmaindustrie in Europa zu erhalten. Unsere Kosten für Energie, Rohstoffe und Wirkstoffe explodieren, die Personalkosten steigen. Die Antwort der Bundesregierung darauf ist eine Erhöhung der Herstellerabschläge und eine Verlängerung des Preismoratoriums. Als einziger Wirtschaftszweig haben wir damit keine Möglichkeit, Kostensteigerungen weiterzugeben.“
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vfa: Bundesregierung dreht Innovationen den Hahn zu
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Mit dem Kabinettsbeschluss für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz steuert die Bundesregierung nach Einschätzung des Branchenverbands vfa weiter unbeirrt auf eine Schwächung des Pharmastandorts und der Gesundheitsversorgung in Deutschland zu. "Das Gesetz ist für die in Deutschland tätigen forschenden Pharmaunternehmen eine Zäsur. Anstatt die Industrie als Schlüsselbranche für den Standort zu begreifen, soll sie mit Sanierungsbeiträgen Löcher in den Finanzen des deutschen Gesundheitssystems stopfen", kommentiert Han Steutel, Präsident des vfa, die Kabinettsentscheidung vom 27. Juli 22.
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Bauernfeind: Lauterbach sitzt Reformen trotz Kritik weiter aus
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Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Johannes Bauernfeind, hat das am 27. Juli 22 vorgestellte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) scharf kritisiert. Nach wie vor bleibe der Minister strukturelle Reformen schuldig und biete nur kurzfristige Scheinlösungen für die bestehenden Finanzierungsprobleme. Besonders ärgert sich der Kassenchef über die Aussage von Lauterbach auf der Pressekonferenz, dass die Versicherten kaum belastet würden.
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Gesetzliche Regelung zur Zuteilung intensivmedizinischer Kapazitäten
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Deutlichen Nachbesserungsbedarf sieht die Bundesärztekammer (BÄK) bei dem am 14.06.2022 vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Referentenentwurf, mit dem im Infektionsschutzgesetz das Verfahren im Falle pandemiebedingt nicht ausreichender überlebenswichtiger, intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten geregelt werden soll. Der Entwurf soll den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Rechnung tragen: Dieses hatte dem Gesetzgeber Ende 2021 aufgegeben, unverzüglich geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung entsprechender Ressourcen benachteiligt wird.
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G-BA bestimmt vier weitere Leistungsbereiche für die Erprobung von Qualitätsverträgen
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Auftrag des Gesetzgebers nochmals vier Leistungen beziehungsweise Leistungsbereiche bestimmt, zu denen das Instrument der Qualitätsverträge erprobt werden soll:
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