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G-BA-Beschluss ist nicht nachvollziehbar
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Gegen die Stimmen der Ärzteschaft hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Sonderregelung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch telefonisch auszustellen, nicht verlängert. Aus Sicht des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI) gefährdet die Entscheidung nicht nur Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte, sondern lässt die Selbstverwaltung auch in keinem guten Licht erscheinen.
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Diabetesversorgung durch Corona-Pandemie gefährdet
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Durch die Umstellungen in der klinischen Versorgung zugunsten infektiologischer Maßnahmen droht in Deutschland eine gefährliche Unterversorgung von chronisch Erkrankten und Personen mit akuten Beschwerden. Ärztinnen und Ärzte aus der Endokrinologie und Diabetologie beobachten derzeit einen starken Rückgang der Patientenzahlen in Praxen, Ambulanzen sowie Notambulanzen. Mancherorts wurden Diabetesabteilungen sogar zugunsten der Versorgung von Patienten mit COVID-19 geschlossen. Als Folge werden dringliche Vorsorge- und Behandlungstermine häufig nicht nur seitens der Patientinnen und Patienten, sondern auch seitens der Kliniken und Praxen verschoben. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) warnt davor, dass durch diese Entwicklung Notfallsituationen zu spät identifiziert und Betroffene hierdurch unnötig gefährdet werden.
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Hausärzte reagieren empört auf den Stopp der telefonischen AU
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„Der GBA gefährdet mit Ignoranz alle bisherigen Erfolge gegen das Coronavirus und hat gegen die Stimmen der Ärzteschaft entschieden“, erklärt der Vorsitzende des Hausärzteverbandes Nordrhein e.V., Dr. Oliver Funken. „Es ist unglaublich, dass mit dem GBA der größte Gegner in der Pandemiebekämpfung in den eigenen Reihen der Gesundheitsversorgung zu finden ist.“ Mit der vorzeitigen Aufhebung der Ausnahmeregelung zur telefonischen AU werden Deutschlands Wartezimmer ab Montag, 20.04.2020, Einfallsschleuse des Virus in die Regelversorgung von Risikopatienten geöffnet, so die Befürchtung des Hausärzteverbandes.
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Ende der Krankschreibungen per Telefon gefährdet medizinisches Personal und Patienten
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Ab 20.4.20 müssen Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege wegen einer Krankschreibung nach Beschluss des G-BA wieder in die Arztpraxis gehen. Die Freie Ärzteschaft (FÄ) kritisiert diese Entscheidung scharf. „Das ist unverantwortlich. Diese Patienten könnten eine harmlose Erkältung haben, aber auch an Covid-19 erkrankt sein und damit Ärzte, Praxispersonal sowie andere Patienten mit teilweise schweren Erkrankungen anstecken“, sagte FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich am Sonntag (19.4.) in Essen. „Es ist empörend, wie der dringend gebotene ärztliche Sachverstand hier missachtet wird.“
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G-BA: Befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Anamnese wird nicht verlängert
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Freitag (17.4.20) in Berlin beschlossen, dass die befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atemwegsbeschwerden am 19. April 2020 nicht verlängert wird. Damit gilt ab dem 20. April 2020 wieder, dass für die ärztliche Beurteilung, ob eine Versicherte oder ein Versicherter arbeitsunfähig ist und eine entsprechende Krankschreibung erhält, eine körperliche Untersuchung notwendig ist.
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Chancen des Innovationsfonds in der COVID-19-Pandemie sichern
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Die COVID-19-Pandemie stellt viele durch den Innovationsfonds geförderte Projekte vor enorme Herausforderungen. Um den Erfolg der vielversprechenden Versorgungsansätze zu sichern, empfiehlt der BMC konkrete Maßnahmen zur Flexibilisierung der Förderrichtlinien und zur Verschlankung administrativer Prozesse.
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vdek begrüßt Pflicht zur Teilnahme am DIVI Intensivregister
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Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt ausdrücklich die für Krankenhäuser ab 16.4.20 geltende Verpflichtung zur Teilnahme am sogenannten DIVI Intensivregister. Eine Datenbank, die alle freien Intensivbetten verzeichnet, sei ein wichtiger Beitrag für die bestmögliche Versorgung der Patienten in der Corona-Pandemie, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Das neue Intensivregister wird von der Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), dem Robert Koch-Institut und der Deutschen Krankenhausgesellschaft betrieben.
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COVID-19-Behandlung: Tagesaktuelle Klinik-Bettenmeldung an das DIVI-Intensivregister ab sofort Pflicht
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Ab sofort müssen Kliniken mit Intensivstation jeden Tag bis 9 Uhr ihre aktuellen Bettenkapazitäten an das DIVI-Intensivregister melden. Eine entsprechende Verordnung hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor wenigen Tagen erlassen, die Übergangsfrist endet am 16. April 20. Die Datenmeldungen müssen Kliniken gegenüber den eignen Landesbehörden wöchentlich dokumentieren.
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Sanofi und GSK bündeln ihre Kräfte in einer Impfstoff-Kooperation zur Bekämpfung von COVID-19
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Sanofi und GSK beabsichtigen eine Kooperation zur Entwicklung eines adjuvantierten Impfstoffs gegen COVID-19, bei der die innovativen Technologien beider Unternehmen zum Einsatz kommen, um zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beizutragen.
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Corona-Bekämpfung: Virtuelle Stadt erlaubt, Wirkung von Maßnahmen online zu testen
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Corona-Vorschriften lockern oder verschärfen: In einer virtuellen Modellstadt der Universität Hohenheim in Stuttgart kann der Nutzer Gesundheitspolitik selbst gestalten und beobachten, wie die Maßnahmen wirken. Was passiert z. B. wenn er die infizierten Menschen in häusliche Quarantäne schickt, die Schulen schließt, mit Gesundheitsaufklärung die allgemeinen Hygienebedingungen verbessert oder die Bettenkapazität in den Krankenhäusern aufstockt. Alle Maßnahmen beeinflussen die Anzahl der schweren Fälle und der Verstorbenen sowie die Länge der Pandemie. Mit diesem Wissen kann ein besseres Verständnis für die komplexen Zusammenhänge erreicht werden.
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